Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung müssen bestimmte Personen schon eine vorherige Pflichtversicherung haben, sonst können sie nicht wieder Mitglied werden, sie müssen auch ein bestimmtes Einkommen haben, die ihre Pflichtversicherung beeinflußt, aber all diese Kriterien können schon bei der privaten Krankenversicherung vergessen werden, genau das passiert auch hier. Diese ist keine Pflichtversicherung, es ist eine freiwillige Versicherung, darum ist es auch besser keine Ansprüche zu haben, denn die zukünftigen Versicherungsnehmer werden abgeschreckt.
In Rahmen der BU redet man über Kriterien, die in Acht genommen werden müssen, damit der Versicherungschutz gemäß der vereinbarten Zeit beginnt. Der Versicherungsnehmer muss den Erst-Beitrag sofort nach der Aufforderung bezahlen, und die Folgebeiträge müssen auch termingerecht eingezahlt werden, nur so kann man mit vollständigem Versicherungschutz rechnen.
Außerdem existieren noch einige Kriterien die erfüllt werden müssen, die mit den Leistungen in Zusammenhang gebracht werden können. Leistungen werden nach dem Eintritt des Versicherungsfalles erbracht. Dieser Versicherungsfall besteht – Berufsunfähigkeit liegt also vor –, wenn der Versicherungsnehmer infolge von ärztlich nachweisbaren Krankheit, Kräfteverfalls oder Körperverletzung den bisherigen beruflichen Tätigkeit nicht mehr richtig ausüben kann, darunter aber auch weitere verschiedene Tätigkeiten, und das bis zu sechs Monaten, oder gar mehr. Wenn diese Kriterien nicht vorlegen, dann kann man über Berufsunfähigkeit nicht reden, und dann leistet auch die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat also keine bestimmte Aussetzungen für die zukünftigen Versicherungsnehmer, nach dem Abschluss des Vertrages muss man jedoch einige Kriterien beachten, damit alles gemäß Plan passiert.
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