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Welche Vorteile hat die private Krankenversicherung?


Grundsätzlich bietet die private Krankenversicherung als Gegenstück zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Reihe von Vorteilen. Zu den wichtigsten Vorteilen gehört dabei sicherlich, dass die private Krankenversicherung, bei der es sich um ein privatwirtschaftliches Unternehmen handelt, eine meist deutlich umfangreichere Palette an Leistungen bieten kann, die darüber hinaus vertraglich garantiert sind. Für den Versicherungsnehmer bedeutet das, dass er nicht befürchten muss, dass versicherte Leistungen bei gleichbleibendem Beitrag gekürzt oder gestrichen werden, sondern vielmehr sicher sein kann, dass alle versicherten Leistungen über die gesamte Versicherungsdauer hinweg in gleichem Umfang erhalten bleiben.

Ein weiterer Vorteil kann sich insbesondere für Besserverdienende ergeben, da die private Krankenversicherung bei der Berechnung der Beiträge nicht das Einkommen, sondern eine risikogerechte, individuelle Kalkulation zugrunde legt. Hierzu wird anhand von Faktoren wie Alter und Geschlecht, Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sowie gewünschtem Versicherungsumfang ermittelt, wie hoch das Kostenrisiko für die Versicherung ist. Je höher die Versicherung das Risiko bewertet, also je höher die erwarteten Kosten sind, die der Versicherungsnehmer voraussichtlich verursachen wird, desto höher ist auch der Beitrag. Allerdings kann der Versicherungsnehmer direkten Einfluss auf die Höhe seiner Prämie nehmen, beispielsweise in der Form, dass er nur die Leistungen absichert, die er tatsächlich benötigt oder in der Form, dass er eine Selbstbeteilung für bestimmte Leistungen oder pauschal vereinbart. Zudem erstatten die meisten Versicherungen einen Teil der Beiträge zurück, wenn der Versicherte über einen bestimmten Zeitraum hinweg keine oder nur sehr geringe Kosten verursacht hat. Daneben ergibt sich der Vorteil, dass privatversicherte Patienten in aller Regel bevorzugt behandelt werden. Dies erklärt sich dadurch, dass die Abrechnung der erbrachten Leistungen nach dem Kostenerstattungsprinzip erfolgt. Sucht der Versicherungsnehmer einen Arzt auf, wird er zu dessen Vertragspartner und kann mit ihm die gewünschten und notwendigen Maßnahmen abstimmen. Dabei besteht keine Bindung an die gesetzlich vorgeschriebenen Regelleistungen.

Der Arzt erstellt seine Rechnung anhand der für ihn geltenden Gebührenordnung, deren Sätze allgemein über den Geldleistungen für gesetzlich Versicherte liegen. Diese Rechnung reicht der Versicherte bei seiner Krankenkasse ein, die ihrerseits den erstattungsfähigen Anteil überweist. Neben der bevorzugten Behandlung ergibt sich für den Versicherungsnehmer damit überdies der Vorteil der freien Arztwahl, weil der Versicherte nicht darauf angewiesen ist, einen Arzt oder ein Krankenhaus aufzusuchen, mit dem seine Krankenkasse einen Behandlungsvertrag abgeschlossen hat. Allerdings kann zunächst nicht jeder von den Vorteilen einer privaten Krankenversicherung profitieren.

Eine Vollversicherung in der PKV ist nur dann möglich, wenn für den Versicherungsnehmer keine Versicherungspflicht in der GKV besteht, er also freiberuflich oder selbstständig, verbeamtet oder beihilfeberechtigt ist oder als Arbeitnehmer ein Einkommen erzielt, dass in mehr als drei aufeinanderfolgenden Jahren über der Versicherungspflichtgrenze lag. Dennoch besteht auch für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz um zusätzliche Leistungen aufzustocken, nämlich im Rahmen einer Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenkasse. 


 

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