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Private Krankenkasse
Wer kann eintreten?
Die Absicherung in einer privaten Krankenkasse kann einige Vorteile gegenüber der Absicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse beinhalten. Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Eintritt in eine private Krankenkasse möglich wird. Grundsätzlich gilt, dass sich nur diejenigen privat krankenversichern können, die nicht versicherungspflichtig sind oder anders ausgedrückt, freiwillige Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenversicherung wären. Ein Versicherungsvergleich verschafft hier einen klaren Einblick. Arbeitnehmer, die sich privat krankenversichern möchten, müssen ein regelmäßiges Einkommen erzielen, dass die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Allerdings muss diese Versicherungspflichtgrenze drei Jahre lang in Folge überschritten werden, ein einmaliges Überschreiten reicht nicht aus. Selbstständige und Freiberufler können sich im Normalfall immer privat krankenversichern, unabhängig davon, wie hoch ihr Einkommen ist. Gesonderte Regelungen bestehen lediglich für einige Künstler und bestimmte Handwerksmeister. Daneben steht die private Krankenkasse allen denjenigen offen, die beihilfeberechtigt sind. Hierzu gehören beispielsweise Beamte, Richter oder Politiker, die vom Staat eine Beihilfe zu den Krankheitskosten für sich und ihre Familie erhalten. Daneben können sich Studenten, Ärzte im Praktikum oder Beamtenanwärter ebenfalls privat krankenversichern oder eine Risikolebensversicherung abschließen.
Ersetzt die private Krankenkasse die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, wird dies als Krakenvollversicherung bezeichnet. Allerdings besteht für diejenigen, die die Voraussetzungen für eine Vollversicherung in einer privaten Krankenkasse nicht erfüllen, die Möglichkeit, ihre Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse durch eine Zusatzversicherung in einer privaten Krankenkasse zu erweitern. Eine derartige private Krankenzusatzversicherung kann beispielsweise für zahnärztliche Behandlungen, Behandlungen bei einem Heilpraktiker oder für Sehhilfen abgeschlossen werden. Wird ein privat Krankenversicherter wieder versicherungspflichtig, beispielsweise weil sein Einkommen als Arbeitnehmer sinkt oder er arbeitslos wird, besteht unter Umständen die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen und sich die Rechte an der privaten Krankenversicherung zu sichern. Allerdings müssen auch hier bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die sich aus dem jeweiligen Versicherungsvergleich und den gesetzlichen Vorschriften ergeben.
Solch ein Wechsel passiert schnell und unkompliziert, da sich die Versicherungsgesellschaften einander gegenseitig die Kunden weg schnappen brächten, und somit jeden Wechsel bis aufs minimale vereinfachen.
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