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Pflegeversicherung

Wie der Name bereits erkennen lässt, hat eine Pflegeversicherung die Aufgabe, pflegebedürftigen Menschen Hilfe zu leisten. Ziel ist es, im Falle einer Pflegebedürftigkeit, eine Garantie für eine Grundversorgung zu sicherzustellen. Neben Kranken-, Unfall-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung agiert die Pflegeversicherung, auch soziale Pflegeversicherung genannt, als die fünfte Säule im sozialen

Versicherungssystem Deutschlands. Doch im Unterschied zu anderen sozialen Versicherungen, sind hier auch Privatversicherte dazu verpflichtet, eine Versicherungsprämie zu zahlen. Die Pflegekassen, welche in die gesetzlichen Krankenkassen integriert sind, agieren als Träger der sozialen Pflegeversicherung.

Da ist sich hierbei um eine so genannte „Teilkasko- Versicherung“ handelt, ist die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen finanziell begrenzt und kann nicht immer idealer Weise gewährleistet werden. Aus diesem Grund sind Angehörige sowie Sozialhilfeträger dazu verpflichtet, bestimmte notwendige Pflegekosten zu übernehmen.

Wer in Deutschland über eine gesetzliche Krankenversicherung verfügt, wird von der jeweiligen Krankenkasse auch pflegeversichert. Grundsätzlich sieht es die Versicherung vor, dass pflegebedürftige Personen zunächst so weit wie möglich von Angehörigen gepflegt werden, bevor eine stationäre Pflege in Betracht gezogen wird. Um eine angemessene Pflege leisten zu können und sich in manchen Situation nicht überfordert zu fühlen, gehört es zu den Leistungen dieser Versicherung, Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen anzubieten.

Bevor eine Person als pflegebedürftig eingestuft wird, wird ein Gutachten erstellt, welches dazu dient, die Pflegestufe der jeweiligen Person festzulegen. Auf diese Weise wird geprüft, inwiefern die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit gegeben sind.

Pflegebedürftige Menschen haben, soweit sie krankenversichert sind, einen Anspruch auf Sach- und Geldleistungen. Der finanzielle Beitrag wird nach der jeweiligen Pflegestufe festgelegt. Die halbstationäre Pflege zeichnet sich in Form einer Tages- oder Nachtpflege aus und die Intensität dieser Pflegeleistung wird auch in diesem Fall nach der jeweiligen Pflegestufe festgelegt. Wenn die Pflegeperson zeitweise nicht zur Verfügung steht, besteht der Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Dieser Schritt wird jedoch erst dann in Erwägung gezogen, falls eine teilstationäre Behandlung eine Grundversorgung nicht gewährleisten kann. Pflegebedürftige Menschen, die auf bestimmte Hilfsmittel angewiesen sind, welche zum Beispiel der Schmerzlinderung dienen, haben ein Recht auf einen monatlichen Geldbetrag.

Ob und wie lange sich das bestehende Pflegesystem in Zukunft beweisen kann, ist allerdings offen. Vorschläge für bestimmte Reformen existieren bereits.

 

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